Hi
Sei froh das es nicht 20 % sind
ne ne war scherz. da würde ich nochmal verhandeln und mal Anwalt fragen wenn ihr den noch kein Jahr habt. Garantie ?
• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
•
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete
Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel,
die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Ein
Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung
des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz
unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp
& Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist
auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts)
über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand
der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die
Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Die
gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des
Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres
siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine
Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt
oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann,
sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen
Gewährleistung Anwendung findet.
Viele Verbraucher
werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch.
Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist,
Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung
gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre
Produkte zu garantieren.
Gruß Solo