Moin,
wie ein jeder ja weiss, hat Opel seine vor einiger Zeit eingeführte o.g. Garantie mit Ablauf des 30.10.2011 wieder eingestampft und biete seit dem 1.11.2011 nur noch die sonst übliche 2-Jahresgarantie mit Verlängerungsmöglichkeiten an.
Der FOH hat mir im Vorfeld gesagt, dass ein gültiger Kaufvertrag bis 30.10.2011 noch diese lebenslange Garantie beeinhaltet.
Ich bin mir da aber jetzt unsicher geworden, da auf der Opel-Seite die früher geltende Zweijahresgarantie zum Stichtag 1.1.2001!!! von dem Tag der Erstzulassung bzw. der vollständigen Endlieferung (des Fahrzeuges) abhängig gemacht wurde. Warum sollte Opel jetzt per 1.11.2011 von diese Regelung abweichen? Bzw. ist es dann so zu verstehen, dass ich nicht in den "Genuss" dieser Zweijahresgarantie komme, wenn mein persönlicher Tag der Erstzulassung/Endlieferung später als derStichtag 1.11.2011 ist und ich somit automatisch in die bisherigen Regelung der "lebenslangen Garantie" falle. Oder gilt die alte Regel vom 1.1.2001!!!??? und die lebenslange Garantie wird so gestellt, als ob es sie nie gegeben hätte.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Gruß
Günni