Hallo.
Deine Eingangsfrage, "ob beim neukauf eines insi die maps auf den cds inklusive sind oder ob man die extra kaufen muss", kann ich nur mit Ja beantworten.
Diese sind immer bei jedem Fahrzeug ab Werk dabei.
Die CD/DVD würde ich immer mit geben, keine Frage denn es gehört sich so.
Ob Winterreifen mitgegeben werden, steht hier außen vor, denn das verhandelt man beim Kauf, wenn welche angeboten werden können.
Aber zum guten Ton gehört es sich schon, die DVD zum Navi beizulegen zum Fahrzeug und zwar die ab Werk.
Genauso gehört der Car Pass zum Fahrzeug dazu.
navi cds bei neukauf dabei ?
- cybertron
- Geschlossen
-
-
Ist ein Navi eingebaut gehört die Navi-Software automatisch dazu. Verhält sich ähnlich, wie mit dem Bordhandbuch oder der Betriebsanleitung. Hatte beim Kauf meines Gebrauchten Insis beim Händler auch gefragt, ob ich denn die Navi-Software und das Kartenmaterial jetzt noch extra kaufen müsse, woraufhin ich einen etwas verqueren Blick und die Aussage "Das gehört selbstverständlich dazu!" erhielt. Ein Satz Winterreifen ließen sich wiederum nicht erfeilschen, während es immerhin neue Fußmatten ohne Aufpreis dazu gab (den er hätte verlangen können - theoretisch).
-
Auch wenn der Drops hier lange gelutscht ist, ist hier mal meine Meinung:
Wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe, ist ALLES optional. Ich kann mich vorher überzeugen was dabei ist und ggf verhandeln. Aber das war es auch schon. Den Oldtimerverkäufer kann ich auch nicht zwingen, mir die fehlenden Chromzierleisten zu liefern. Was ist, wenn die CD verloren gegangen ist oder kaputt? Ich kaufe ein Auto in dem jeweiligen Zustand in dem es ist und kann mich freuen über alles was da ist.
Ein Gebrauchtes Auto wird gekauft wie besehen.
Dass das Navi ohne die CD an Wert verliert ist klar, aber dennoch ergibt sich daraus keine Pflicht eines Verkäufers, diese beizulegen oder zu beschaffen. Die Abnutzung/Laufleistung, Defekte und fehlende Teile sind es, die ein gebrauchtes Auto von einem neuen unterscheiden und so dafür sorgen, dass gebrauchte Autos billiger sind als neue.Ob es nun unmoralisch ist, die CD bewusst zurückzuhalten - ich denke nicht. Es hätte dem Käufer freigestanden, dies vor kauf/Übergabe zu prüfen, genauso wie ich prüfe ob die Zigarettenanzünder da sind, der Verbandskasten oder das Warndreieck.
Solange "Kartenmaterial" oder "CD" etc. nicht explizit im Kaufvertrag steht, ist das alles sauber. -
Moin,
absolut genau so sehe ich das auch. Was nicht im Kaufvertrag steht, wurde nicht mit erworben. Das ist doch im
Prinzip dieselbe Geschichte, wie mit dem zweiten Schlüssel. Das hatten wir doch hier auch schon seitenweise diskutiert.In diesem Zusammenhang hatte ich sicher auch von meinen Erfahrungen beim Moppedkauf und anschließenden Problemen mit dem Verkäufer berichtet, der zwar in der Verkaufsanzeige jede Menge Zubehör aufgezählt hatte und als ich per Anwalt auf Lieferung desselben bestand, das Gericht verfügt hat, dass ich nur auf die Dinge Anspruch habe, die im Kaufvertrag stehen und nichts anderes. So ist das hier auch.
Grüße,
Steffen -
So, ich habe mal gegen den Wunsch des TE den Thread weiter laufen lassen, um mal zu sehen, was sich da so an Meinungen ansammelt.
Zunächst mal bin ich erstaunt, dass Leute glauben den Inhalt des Kaufvertrages zu kennen und darauf aufgebaut ihre "rechtliche" Einschätzung abzugeben. Alles Spekulation und somit irrelevant.
Weiterhin finde ich es erschütterlich bin aber nicht sonderlich erstaunt darüber, mit welcher Abgebrühtheit manche Leute ihre Autos zum Verkauf stellen oder stellen würden.
Die einzig "greifbare" Information seitens des TE war die Aussage: "gekauft wie gesehen".....wenn es denn so im Kaufvertrag steht, was ich nicht weiss, da ich den Vertrag inhaltlich nicht kenne.
Es wird doch hier keiner ernsthaft glauben, dass der Käufer explizit meinte, die Software für das Navi müsse raus wie alles andere, was immer das auch gewesen sein mag.
Ferner ist absolut unklar geblieben, ob der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat (gekauft wie gesehen ersetzt das nicht). Unterstellt, er hat das nicht getan, gilt m.M. nach folgendes Szenario:
Das Navi ist ohne entsprechende Software in Form der SD-Karte nutzlos bzw. funktionsunfähig....somit liegt ein Mangel am Fahrzeug vor, der dem Verkäufer beim Verkaufsabschluss bekannt war.
Fazit ist, dass der Verkäufer den Mangel zu beseitigen hat und zwar mittels Herausgabe der Software. Sofern er nicht die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat.
Das diese nicht verloren oder zerstört wurde beweist ja der Eintrag Im "Marktplatz".
Musste ich einfach mal loswerden.
Und jetzt wird wunschgemäß der Thread geschlossen.
Gruß
Günni
-
Das Navi ist ohne entsprechende Software in Form der SD-Karte nutzlos bzw. funktionsunfähig....somit liegt ein Mangel am Fahrzeug vor, der dem Verkäufer beim Verkaufsabschluss bekannt war.
Fazit ist, dass der Verkäufer den Mangel zu beseitigen hat und zwar mittels Herausgabe der Software. Sofern er nicht die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen hat.
Naja wenn sich die noch auf dem internen Speicher befinden sehe ich da kein Problem. Nur das eben nicht alle Länder drauf sind.
Das Navi ist deswegen nicht gleich unbrauchbar, es fehlt halt nur die DVD/SD und diese könnte man auch ohne Probleme nachkaufen.Moralisch bleibt es aber verwerflich.
PS: Hast vergessen hier dicht zu machen und ich musste das noch los werden
-
Ich habe meine SD-Karte unlängst irgendwo in der Karosserie verschwinden sehen und nicht wieder gefunden...das Navi gibt dann keinen Mucks mehr von sich und ich musste eine neue SD-Karte kaufen.
Jetzt aber Schloß