Danke für die Tips. Ich durchsuche meistens nur die ungelesenen Beiträge, deshalb habe ich hier im Thread nach einen Link gesucht und nicht gefunden.
Man lernt eben niemals aus.
fahrzeug bei lieferung beschädigt habe ich jetzt ein unfallwagen
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Wenn die Teile getauscht werden gilt das Fahrzeug nicht als Unfallwagen. Anders sieht es bei einer Verformung von Karosse oder Karosserieteilen die dementsprechend mit erhöhtem Aufwand getauscht werden. Wie z.B. Seitenwand tauschen, oder Schweller tauschen.
Aber da bin ich mit meiner Meinung etwas fernab der Gesetzlichen.
Lg Tino