zusammenstoß mit fahrradfaher 7500€ schaden

  • Das liegt an unserem geliebten § 7 StVG, in dem die "Betriebsgefahr" immer zu Lasten des "Stärkeren" geht (um es mal einfach zu sagen). Aber auch hier gibt es Ausnahmen.


    Snub2000


    Wenn der Vorfall so war wie du es vorgetragen hast, dann hätte ich da definitiv bis zur letzten Instanz durchgeklagt. Gesetz dem Fall du hattest keine realistische Chance den Unfall zu vermeiden (Fahrradfahrer auf Grund des fehlenden Lichts, ggfs. Dunkelheit) und hast dich nicht rechtswidrig (Geschwindigkeit!) im Straßenverkehr verhalten, dann gibt es da an sich kaum Gründe, die dir eine Teilschuld hätten einbringen dürfen.


    Dazu mehr oder minder passend -zumindest was deinen Herkunftsort angeht ;) - ein Urteil des OLG Celle (Az. 14 U 89/00 ) - ich zitiere nur mal die Kurzfassung...das gesamte Urteil ist ja problemlos auffindbar:


    "Befährt ein Radfahrer den Gehweg in falscher Fahrtrichtung und nähert er sich von rechts kommend einer schwer einsehbaren Einmündung einer Nebenstraße, trifft ihn bei einer Kollision mit einem aus der Nebenstraße herannahenden Kraftfahrzeug die Alleinhaftung, selbst wenn dem Führer des Kraftfahrzeugs ein geringfügiges Verschulden zur Last zu legen ist."


    Nichts ist somit unmöglich - auch Gerechtigkeit im Recht. :D

  • Na ja, der Kollege, der den Thread erstellt hat, ist offensichtlich nicht daran interessiert, sich weitergehend an seinem eigenen Thread zu beteiligen. Letzte Anwesenheit hier am 12.10. um 3:55 Uhr.


    Wenn ich mir das hier so durchlese, fällt mir ein allgemeiner Spruch ein: "Recht haben und Recht bekommen ist vor Gericht immer ein Himmelfahrtskommando".


    Das der "schwächere" Verkehrsteilnehmer immer einen "Welpenschutz" als Bonus vor Gericht erhält, obwohl er es war, der die nun mal gültigen Verkehrsregeln gebrochen hat, halte ich, wenn es denn übliche Praxis wäre, für unsäglich. Fällt mir als Gegenargument nur "Vorfahrt erzwingen" ein.


    Soviel von meiner Seite aus.


    Gruß


    Günni :)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Dann hoffen wir doch mal, dass wenigstens sein E-Mail-Postfach mannigfaltige E-Mails Dank unserer Beiträge erhält. ;)


    Das ist es doch immer - aber man darf es jedoch nicht pauschalisieren. Gerichte unterscheiden unterschiedlich, da die Rechtsauffassung bekanntermaßen auslegbar ist.


    Was wäre denn der Umkehrschluss, wenn Autofahrer nicht zur Vorsicht gemahnt würden? Ein fixes Bestehen ebenjener auf die rechtlich zustehende Vorfahrt unter Nachlassen der Aufmerksamkeit, da man ja ohnehin "Vorfahrt hat".


    Was wäre jedoch das Ergebnis? Exakt - Fußgänger und/oder Fahrradfahrer die auf Grund eines nicht zwangsläufig "selbstverschuldeten" unachtsamen Moments unter die Räder kommen, da jeder "seines eigenen Glückes Schmied" werden würde. Wer die Herrschaft über das stärkere Gefährt hat, muss in einem besonderen Maße Vorsicht walten lassen. Das ist nur recht und billig - analog wird das in zig juristischen Streitfragen genutzt.


    Wie ich bereits oben sagte - so wie von Snub200 geschildert hätte ich die Sache bis zum Ende durchgeklagt. Wenn der Sachverhalt derart eindeutig war, dann wird kein Richter mit gesundem Menschenverstand auf Teilschuld entscheiden - siehe das von mir gepostete Urteil vom OLG Celle.


    Nur am Rande sei erwähnt, dass Fahrradfahrer üblicherweise auch eine stets Teilschuld trifft, wenn sie Fußgänger umspitzen - hier sind die Radler eben die "Stärkeren" mit dem zu erwarteten besonderen Aufmerksamkeitsempfinden. Und dass es sowohl auf der Autofahrer- wie auch der Fahrradfahrerseite genügend Vollpfosten gibt, die vollkommen unachtsam durch die Gegend brettern, brauchen wir wohl nicht gesondert feststellen. :thumbup:

  • Na ja, der Kollege, der den Thread erstellt hat, ist offensichtlich nicht daran interessiert, sich weitergehend an seinem eigenen Thread zu beteiligen. Letzte Anwesenheit hier am 12.10. um 3:55 Uhr.


    Das war doch erst gestern. Er muss ja seinen Beitrag nicht kommentieren wenns nichts neues gibt. Vielleicht wollte er sich auch nur mal mitteilen. Der Sinn des Beitrags ist mir eh schleierhaft.


    BTW:
    Wieso klaust du eigentlich anderer Leute Signatur Günni? 8| (*zu schbeggi schiel*)

    Sports Tourer - Sport mit Extras :rolleyes: - MJ10 - 2.0 CDTI 160 PS Automatik

  • Die Signatur habe ich nicht von Schbeggi geklaut!!! Wusste gar nicht, das er dieselbe hat, da ich mich mehr auf die Beiträge konzentriere und nicht noch jedes mal die Signaturen mitlese.


    Habe sie von einem User aus einem Sondengängerforum übernommen und den auch brav vorher gefragt, ob ich das machen darf ;)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Plaxtor83:


    Ja unser OLG :P


    Ich hatte keine Zeugen (mehr), da der Bengel erst die Schuld am Unfallort auf sich nahm, abends seinem Vater, einem Oberstudienrat, eine andere Geschichte erzählte und der dann zur Polizei lief, somit war ich plötzlich der Doofe. Dann hatte ich auch keine Rechtschutzversicherung, aber zum Glück nee Vollkasko ;)