"falsches" Fahrzeug gekauft - Kaufpreisminderung

  • Hi,
    das sollte jetzt kein Angriff sein.
    Habe es selber schon mehrfach erlebt, wie sich über Händler, Polizisten,TÜV-Prüfer, etc. aufgeregt wird das die alle soooo gemein sind, aber der "Kunde" sich aufführt wie ein wildgewordener.


    Wenn du richtig gelesen hättest, dann beziehen sich die 20 auf gekauft und vermittelt.
    Also im Bekannten und Familienkreis wurde der Händler weiterempfohlen, so das bis dato 20 Käufe (Corsa,Vectra,Signum,Astra, Insignia, GT,Mokka) bei ihm Zustande gekommen sind.


    Darf ich denn fragen woher du aus NRW bist?
    Na wenn die FSE einen Fehler anzeigt, dann würde ich das mal dem Händler melden ;)


    @BWGünni: FOH = freundlicher Opel Händler :D

  • Ich komme aus dem Süden NRW's, daher kann ich leider auch nicht "mal eben" zu meinem Händler fahren und dem die FSE zeigen.


    An die, die es interessiert: Aktuell ist der Stand wohl eher so, dass ich denen das Auto wieder auf den Hof stellen werde... ;(

  • Nur mal so am Rande angemerkt: Es ist durchaus auch nicht unüblich, dass ein Fahrzeug zur "Dauermiete" ausgegeben wird. Oftmals wird das für neue Aussendienstler gemacht, die dann während ihrer - meist sechsmonatigen Probezeit - den Wagen ans Bein gebunden bekommen. Inwiefern Avis tatsächlich nicht einfach eine pauschale Antwort (warum sollten diese auch ohne Not Geschäftsdaten kommunizieren?) herausgegeben hat, steht noch offen. Nur weil das Fahrzeug vermietet wurde, muss es nicht zwangsläufig von Mieter zu Mieter gegangen sein. Dafür spricht übrigens auch die Laufleistung, die in den sechs Monaten eher an einen Aussendienstler-Insignia als an einen normalen Mieter-Insignia hinweist. Mieterfahrzeuge haben oftmals auch eine Maximallaufleistung ab der sie an den Hersteller zurückgegeben werden müssen. Ob und inwiefern Mitarbeiter (auch externe) der Adam Opel AG nun Fahrzeuge fahren, die ausschließlich auf die Adam Opel AG angemeldet sind, kann ich zweifelsohne nicht beurteilen.


    Was mich an der Geschichte jedoch nachhaltig ein wenig stört ist dieses "Ich habe das Auto zugelassen, obwohl ich gesehen habe, dass das KFZ nicht der Ausschreibung entsprach bzw. bei Avis angemeldet war" und "Ich habe beim Abholen nicht nachgefragt, weil der Service so schlecht war" - das klingt irgendwie schon nach ziemlich zurechtgeschusterten Aussagen und ist - mit Verlaub und bei allem gebotenen Respekt - sehr blauäugig. Entspricht die Ware nicht dem was ich gewünscht habe, so lehne ich die Annahme ab. Ist mir ein Punkt zum Klären der Kaufsache so wichtig, dann lasse ich mich auch durch schlechten Service nicht davon abbringen. Stattdessen gebe ich zwei konkludente Erklärungen ab wissentlicher Abweichung ab (Anmeldung + persönliche Abholung ggfs mutmaßlich gar endgültige Bezahlung) und ärgere mich im Nachgang darüber. Auch klang die gesamte Ausführung nicht danach, als ob Sie sich jemals selbst mit dem Händler auseinandergesetzt hatten und stattdessen gleich den Brief über den befreundeten Anwalt losgelassen haben - aber gut...jeder nach seinem eigenen Gusto.


    Aber btt - der Insignia ist nun nicht unbedingt das Fahrzeug, welches exorbitant von jungen, rasenden Spaßhabern getreten wird. Wer sich ein "Funauto" für's Wochenende holt, der nimmt bei Möglichkeit immer noch BMW/Audi/Mercedes und nicht den gemächlichen 160 PS Insignia. Aus diesem Grunde habe ich selbst auch vor zwei Monaten einen Insignia bei einem zertifizierten FOH gekauft, der vorher bei Europcar zugelassen war. On top gab es - neben der ohnehin bestehenden Werksgarantie - noch eine Garantieverlängerung auf insgesamt zwei Jahre. Preislich liegt mein 06/2013 zugelassener Insignia ca. € 2.000 über Ihrem (ggfs. mit mehr Ausstattung) - bislang hatte ich keine erkennbaren Probleme.


    Zugegebenermaßen: Sie scheinen nicht zwangsläufig den kompetentesten Händler erwischt zu haben, aber ob ich das Auto zurückgeben würde - jetzt nachdem es scheinbar auch vier Wochen gefahren wurde - würde ich mir dennoch gut überlegen. Die jungen Insignia sind größtenteils doch zuverlässig und Werksgarantie ist auch noch drauf. Bedenken Sie dabei auch noch, dass es ein Diesel ist - MIR würde ein Diesel, der nur 10.000 Km in einem Jahr/einem halben Jahr Zulassung gelaufen ist wesentlich seltsamer vorkommen als einer mit 30.000 Km in der vorbenannten Zeit. Viel mehr Probleme als mit der Tatsache, dass es ein Mietfahrzeug ist werden Sie wohl im Laufe der Jahre eher mit der - selbsterwähnten - mageren Ausstattung bekommen.


    Abschließend noch: Wenn bei dem Fahrzeug der 100-Punkte-Opel-Qualitätscheck gemacht wurde, dann könnte Ihnen innerhalb von 8 Tagen / bis 500 Km auch ein Umtausch-/Rückgaberecht zugestanden haben. Warum Sie das nicht genutzt haben wäre dann jedoch die nächste Frage.


    Alles kein persönlicher Angriff - aber ein wenig hinterfragen muss man die ganze Aktion schon. ;)

  • Hallo Plaxtor,


    ich gebe Ihnen absolut Recht: Ich bin zu blauäugig an die Sache ran gegangen und war einfach total verliebt.
    Und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich daraus gelernt habe.


    Ich möchte Ihnen in Ihren genannten Punkten auch gar nicht groß widersprechen, sicherlich sieht ein Diesel mit 30.000 km irgendwie "besser" aus als einer mit 10.000.
    Aber wir wissen auch beide, wie Mieter mit den Autos umgehen und das die Autos eben nicht bei den Autovermietern regelmäßig und gründlich gecheckt werden.
    Die Sache hat halt immer zwei Seiten.


    Dennoch danke ich auch Ihnen für Ihre Einschätzung. :)

  • Oh - habe ich gesiezt? Sorry - da war ich wohl noch bei der Arbeit. Wir sind ja nur knappe 6 Jahre auseinander, ich wechsele dann lieber auf das "du". ;)


    Wie sieht die Reaktion des Händlers denn aus? Gab es schon eine?


    Und ja - wir wissen, wie manche! Mieter mit den Wagen umgehen können. Aber: Wie sehr ist die Aussage von Avis verifiziert? Ist die Aussage "mehrere Mieter" faktisch so getroffen worden oder die Konklusion aus der Aussage "Nicht bei der Adam Opel AG angemeldet gewesen"? Nichts wäre ärgerlicher als nun den Gegenbeweis des Händlers zu erhalten und dann das Fass so aufgemacht zu haben.


    Btw - mein Insignia hatte 22000 Km beim Kauf, ist zwei Monate "jünger" und mE von der Ausstattung nicht zwangsläufig minderwertig. Mich würde die Ausstattung deines Insignias wirklich mal interessieren. Vielleicht kannst du das Datenblatt mal posten.

  • Okay, dann duzen wir uns :)


    Nicht einmal besagtes Datenblatt (was ich auch von meinen bisherigen Käufen kenne) habe ich...


    Hm, ich tippe mal zusammen.
    Diesel, 131 PS, Sitzheizung, elektrische Fensterheber, Komfortsitze vorne elektronisch verstellbar, Winterpaket, EZ 04/13, Einparkhilfe, Mu-Fu Lenkrad, Klimaautomatik, elek. Schiebedach, Abs, asr, esp, beheizbares Lenkrad, Elektr. Parkbremse, Aux in Anschluss, hinten tiefdunkle Scheiben, Tempomat.
    was vergessen...?! ?(

  • Hmm, wenn sogar eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorliegt, dass das Fahrzeug
    ein Flottenfahrzeug war, sollte ein Rücktritt vom Vertrag doch sicher kein Problem darstellen,
    da ein ehemaliges Mietfahrzeug auch als Solches deklariert werden muss.
    Zudem fehlt m.E. Deinen Ausführungen nach eine wesentliche zugesagte Eigenschaft, nämlich
    die, das das Fahrzeug kein Mietfahrzeug ist.
    Nimm doch einfach Deinen befreundeten Anwalt mit zum Verkäufer und versuche eine
    einvernehmliche Lösung zu erzielen, ob nun Kaufpreisminderung oder Rücktritt wird dann sicher
    die Situation ergeben.
    Du solltest aber davon ausgehen, dass der Verkäufer evtl. einen Schadenersatz für die seit der
    Übergabe gefahrenden Kilometer verlangen kann. Das wird aber sicher Dein Anwalt darlegen
    können.

  • Gebe das Auto zurück, dazu hast du ein Recht, da dieser als Mietwagen zugelassen wurde.
    Da kann der Kunde noch so schlecht beim Händler auftreten, der Verkäufer darf den Kunden keine falschen Angaben zusichern!


    Du darfst gerne bei uns mal vorbeischauen ;)

  • Es verdichten sich die Anzeichen, die dir deine Rückgabe näher kommen lassen. ;) Wenn du das schriftlich von Avis hast und zudem im Kaufvertrag expressis verbis vermerkt ist, dass es kein Mietfahrzeug gewesen ist, dann hast du diesbzgl ja gute Karten.


    Ob man da gleich mit dem Anwalt - ob befreundet oder nicht - auftauchen würde, kommt ein wenig auf die sonstigen Faktoren an: Letztendlich würde ich das nur machen, wenn du tatsächlich nicht einen Makel an dem Auto hast nach der Nutzung durch dich. Wenn man das ganze nett, sachlich und freundlich handhabt, wird dir der Verkäufer ggfs. auch bzgl. des Abschlags für den Verschleiß entgegenkommen. Wenn du dich damit sicherer fühlst (auch was u.U. Bezeugungen durch Dritte angeht), dann nimm ihn jedoch mit - wobei das Autohaus nicht wirklich den Eindruck macht, dass sie die Leute über's Ohr hauen wollen...vielleicht bekommst du ja auch einen faktischen "Nichtmieter" günstiger, sofern du denen das Vertrauen nochmal schenken willst.


    Ein interessantes Urteil gab jedoch das LG Kaiserslautern (AZ: 2 O 498/08 )- ich zitiere aus der Volltextveröffentlichung nun nur den entsprechenden Passus:
    "Dass ein Fahrzeug früher als Mietfahrzeug genutzt worden ist, verschlechtert dessen Wert aber auch nicht dergestalt, dass dies einen Sachmangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB darstellen würde, der dann offenbarungspflichtig wäre. Zwar geht die Vorstellung des Käufers eines vorher als Mietwagen genutzten Fahrzeugs dahin, dass dieses deswegen weniger Wert sei, da die Gefahr von Schäden durch sorglose Nutzung und Fahr- und Bedienungsfehler erhöht sei. Entscheidendes Kriterium für die Wertbildung eines Kraftfahrzeugs auch für den Kunden ist aber die Anzahl der gefahrenen Kilometer des Fahrzeugs. Diese war der Klägerin unstreitig bei Abschluss des Kaufvertrags bekannt. Hinzu kommt, dass gerade die Mietwagenfirmen wegen der oben geschilderten Marktsituation ein eigenes Interesse haben, Fahrzeuge in einem guten Zustand wieder auf den Markt zu bringen, um einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen zu können."


    Ich will dir lediglich abschließend sagen: Es gibt auch bestandsfähige Mindermeinungen, die dir in die Parade fahren können...ohne den von mir gar so geschätzten Berufsstand in den Dreck zu ziehen, aber: Auch meine beruflichen Erfahrungen zeigen, dass Anwälte der Gegenseite auch nur mit Wasser kochen und das Auftauchen mit einem ebensolchen wird ggfs. nicht zwangsläufig zum Erfolg führen, sondern manches Mal auch Wege verbauen. Was teilweise für Flitzpiepen heutzutage in dem Berufsstand so rumrennen, durfte ich zusätzlich auch noch während meines Jurastudiums erleben.


    Große Gedanken brauchst du dir wohl dennoch nicht machen, da die
    herrschende Meinung von OLGs und Co aus BW / Bayern / Hessen eher in die
    Richtung tendieren, dass es eine Wertminderung darstellt bzw. durch die
    Unmöglichkeit der Nachbesserung einen Rücktritt vom Vertrag ermöglicht.


    Bezüglich der Ausstattung: Was für ein Navi ist denn bei dir verbaut? Das Navi 900 oder das DVD 800? Du sagtest doch, dass du Screenshots von dem Angebot hast - die kannst du ja mal hier posten, wenn du magst. Da geben dir die Opel-Pros hier auch sicherlich eine gesunde Einschätzung bzgl. des Preis-/Leistungverhältnisses.


    In diesem Sinne: Gutes Gelingen.