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Vielleicht noch zur Ergänzung.
Zitat
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
Quelle: Klick
Möglicherweise stelle ich mich da etwas blöd an, aber ich kann mit dem "Beamtendeutsch" und Gesetzestext gerade nicht soviel anfangen. Was genau bedeutet dein Zitat jetzt eigentlich? Und vor allem, wo bzw. was ist Anlage 3?