Da gibt es genügend Urteile dazu und öffentliches Interesse muß auch nicht bestehen.
Mal angenommen, der UserX folgt einer illegalen Umbauanleitung aus dem Forum, wird bei einer Verkehrskontrolle übeführt und ihm wird auf deutsch gesagt tierisch an den A... gefasst. (Steuerhinterziehung wird bei uns ja wesentlich härter bestraft, als z.B. Körperverletzung, aber das ist ein anderes Thema). Jetzt nimmt er sich natürlich einen Rechtsanwalt, der ihn als absoluten Laien und Unschuldslamm hinstellt. Und schon flattert dem Forenbetreiber ein Brief ins Haus mit einer Schadenersatzforderung, da er eine rechtswiedrige Information verbreitet und damit seinen Mandanten geschädigt hat. Nun ist dieser dran zu beweisen, dass er keine Kenntnis von dieser Information hatte, bzw. unverzüglich für deren Löschung gesorgt hat (§10 Telemediengesetz).
Das aber nur als OT-Exkurs, da es ja hier um einen Auspuffumbau geht, und nicht um Rechtsberatung, die im übrigen in einem öffentlichen Forum auch nicht ohne weiteres zulässig wäre
Grüße,
Steffen