...Wenn manche motorspezifische Teile nicht von der Versicherung getragen werden, sollte sowas aber zumindest in den AGBs irgendwo vermerkt werden. Und da ich bisher solch eine Klausel nirgends sichten konnte denk ich schon das die CarGarantie sich diesbezüglich irgendwie rechtfertigen muss.
In der CG ist sogar sehr genau beschrieben was versichert ist.
Zitata. Motor:
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz;
Zitatg. Kraftstoffanlage:
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (wie z.B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser), Vergaser und Turbolader;
Ich kann dich aber verstehen, wenn man nur Ärger mit dem Fahrzeug hat und dann noch einen scheinbar unfähigen FOH ist sicherlich irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht. An deiner Stelle wäre ich auch wütend.
Das mit dem Steinschlag sehe ich jetzt nicht so tragisch. Du hast ja sicher Teilkasko
Solltest da nur drauf achten das die Rückspiegelabdeckung wieder korrekt drauf ist und das die korrekte Frontscheibe verbaut wurde (Regensensorfeld, Frontkamerafeld). Da gabs wohl bei dem ein oder anderen hier dann auch schonmal Probleme.