• Wie dick ist das Kabel denn? Ich verstaue sowas immer im Handschuhfach. Einfach das überschüssige Kabel zusammennehmen und reinlegen, Klappe zu und schauen wo man es wieder rauslegt damit die Klappe noch schließt. Alternative wäre der Getränkehalter.


    Über die rechtlichen Zusammenhänge über den Betrieb bist du dir im Klaren nehm ich an. :)


    Gruß, Sascha


  • Über die rechtlichen Zusammenhänge über den Betrieb bist du dir im Klaren nehm ich an. :)


    Welche rechtlichen zusammenhänge gibt es denn da zu beachten ?


    Ich habe zwar nicht vor, mir so eine Cam zu kaufen, würde mich jetzt aber trotzdem interressieren.



    Gruß


    schbegi

    Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen...


    -----------------------------------------------------------------------------------------


    :thumbup: Insignia A - Stufenheck, MY 10, DVD800, A20DTH, Flexride, 20", Leder Siena beige, Glasschiebedach... :thumbup:

  • Vor Gericht werden die Cams zwar teilweise schon mit herangezogen, aber in Sachen Datenschutz ist das noch nicht erlaubt. Du filmst ja andere Leute ohne deren Einverständnis und das ist nicht erlaubt.
    Die Dinger bewegen sich noch in einer Art Grauzone zwischen Datenschutzverstoß und rechtlicher Nutzung.


    MFG

    Opel Insignia 2.0 Turbo ohne 4x4 || AFL + flexRide + DVD800 + Infinity Soundsystem + Bluetooth + 20 Zöller + Spassss


    :thumbup: Optimale Perfektion Extremer Leistung :thumbup:

  • Hier mal ein Link, der die Frage der Zulässigkeit beantwortet.


    Die "Grauzone" besteht m. E. darin, dass eine gesetzliche Regelung speziell zum Einsatz einer Autokamera bisher fehlt. So muss die Juristenfraktion eben vorhandene gesetzliche Bestimmungen der Entscheidung, ob zulässig oder nicht zugrunde legen.


    Mein persönliches Interesse zum Einsatz dieser Kamera besteht einzig und allein darin, mögliche Rechtsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer oder behauptete eigene Rechtsverstöße gegen mich im Straßenverkehr zu dokumentieren und ggfl. vor Gericht als Beweis zu führen.



    http://www.frag-einen-anwalt.d…ug-erlaubt---f216716.html



    Gruß



    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Vor Gericht werden die Cams zwar teilweise schon mit herangezogen, aber in Sachen Datenschutz ist das noch nicht erlaubt. Du filmst ja andere Leute ohne deren Einverständnis und das ist nicht erlaubt.

    Das kann man so aber nicht stehen lassen. Das würde nämlich bedeuten das man auch keine Urlaubsvideos bzw. Fotos machen darf. Bei Urlaubsvideos lässt es sich in der Regel auch nicht vermeiden das andere mit auf dem Video sind. Anderes Beispiel, schau dir mal die ganzen Helmvideos der Motorradfahrer auf YouTube an, auch das alter dieser Videos. Wäre das alles nicht erlaubt dann würden diese Videos nicht lange exisitieren. Wobei ich da noch eher rechtliche bedenken hätte.


    Ich denke, solange du die von der Kamera erstellten Videos für den privaten Gebrauch erstellst und diese nicht öffentlich sind, sollte es da keine bedenken geben.


    Ansonsten halte ich es wie BWGuenni. Es fehlt bislang nur eine offizielle Regelung für die Benutzung solcher Kameras im Auto und dessen Einbeziehung bei Gericht.

    Sports Tourer - Sport mit Extras :rolleyes: - MJ10 - 2.0 CDTI 160 PS Automatik

  • Na man sollte nicht die Persöhnlichkeitsrechte, bzw das Recht am eigenen Bild vergessen :)
    Denn ich denke kaum, das Betreiber solcher Cams (man muß schon unter Paranoia leiden), jeden Verkehrsteilnehmer fragt, ob er was gegen die Aufnahmen hat.


    Denn da das vorrausfahrende Fahrzeug ja absichtlich und ohne einverständnis gefilmt wird, ist auch eine Ausnahme von § 23 KUG



    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung,
    durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


    nicht anwendbar.


    Mein persönliches Interesse zum Einsatz dieser Kamera besteht einzig und allein darin, mögliche Rechtsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer oder behauptete eigene Rechtsverstöße gegen mich im Straßenverkehr zu dokumentieren und ggfl. vor Gericht als Beweis zu führen.


    da gibt es ein ganz normales Mittel.
    Augen auf im Strassenverkehr und Vorrausschauend fahren.
    Anstelle andere Bürger anzuschwärzen.


    Denn die ganze Filmerei kann auch nach hinten losgehen :D

  • So, nachdem wir uns jetzt die rechtliche Würdigung incl. Verhaltensvorschläge unseres :D Juppzupp (was ich wirklich nicht kommentieren will :rolleyes: ) zu Gemüte geführt haben....bitte wieder zum eigentlichen Thema.


    "Wie kriege ich das 4 m lange Kabel unfallfrei bis zum Zigarretenanzünder "verbuddelt"???


    Die Cam soll entweder mittig unter dem Rückspiegel oder auf dem Armaturenbrett (was mir lieber wäre, wenn die Kamerasicht dadurch nicht eingeschränkt wird) angebracht werden. Das würde m. E. auch die Kabelführung vereinfachen.


    Ich will das Kabel dann auf dem Armaturenbrett fest fixieren (mit was und wie weiss ich noch nicht) und dann senkrecht runter zum Zigarettenanzünder führen.


    Das ist die Grundidee....nur wie ausführen? :?:


    Bin für jeden Vorschlag dankbar 8o



    Gruß



    Günni 8)

    KEIN MENSCH IST UNNÜTZ. ER KANN IMMER NOCH ALS SCHLECHTES BEISPIEL DIENEN. :huh:

  • Über den Himmel, hinter den A-Säulen,dem Handschuhfach und dann den Stecker passend legen.
    Falls du keine 220v Steckdose hast, würd ich evtl die hintere Steckdose nehmen.

  • Wenn es machbar ist, würde ich versuchen das Stromkabel an die Innenraumlampe anzuschliessen, ggf. mit einem kleinen Schalter zum /an ausschalten.
    Der ganze Kabelsalat zum Zigarettenanzünder würde mich stören.