So,
um hier mal etwas Lich in die Sache zu bringen
ZitatReifendruck-Kontrollsysteme sind ab dem 1. November 2012 für die EG-Typgenehmigung
oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für neue Typen von Kraftfahrzeugen
obligatorisch.
Ab dem Datum ist für die Erteilung einer BE oder Typgenehmig ein vorhanden sein obligatorisch.
ZitatAb dem 1. November 2014 müssen dann alle neu zugelassenen Kraftfahrzeuge
der Klasse M1 über ein Reifendruck-Kontrollsystem verfügen, damit die Zulassung, der
Verkauf und die Inbetriebnahme dieser Kraftfahrzeuge gesetzeskonform ist.
Heißt das ab dem Datum erstmalig in den Verkehr gebrachte KFZ mit einem RDKS ausgerüstet sein müssen.
Egal ob SR oder WR. Und dieses auch nichtmehr deaktivierbar ist.
Da der jetztige Insignia schon seine BE/ Eg-Typgenehmiging 2008 bekommen hat, ist dies nicht zu beachten.
sollte es einen Insignia B geben, wird er dieses System haben müssen
weiterhin Unterliegen die RDKS auch dem normalen Verschleiß.
Sprich wenn die Batterie fertig ist, kann auch das System nicht arbeiten.