Original 19 Zoll nicht in COC Papieren?

  • Falls jemand Probleme hat den Felgenpapierkram zu verstehen, schickt mir einfach eine PN.
    Ansonsten hilft auch die nächste anerkannte Prüfstelle weiter, so eine Beratung im Vorwege sollte in den meisten Fällen kostenlos sein.


    @Touring-Fan
    Was glaubt jemand, der nur mit den von dir hier propagandierten unvollständigen Informationen ausgestattet ist oder garkeine Ahnung hat, wenn er zu seinen Felgen einen Stapel Papier bekommt, und ganz oben auf ein Dokument liegt, auf dem groß ABE steht.
    Nach deinen Verlautbarungen muss er garnicht wissen, dass da weiter hinten im Stapel noch ein fahrzeugspezfisches Teilegutachten lauern kann.
    Demjenigen ergeht es dann wie Hrubesch, er wundert sich bei der HU, dass ihm die fehlende Eintragung um die Ohren gehauen wird. Wenn er Pech hat und vor der HU einen Unfall baut hat er wohlmöglich große Probleme mit seiner Versicherung.
    Du bist in solchen Dingen kein guter Ratgeber!


    @Warren
    Hattest recht, ich lass es bleiben...

  • @helmi
    Ich stell mich nicht in den Vordergrund sondern stelle nur richtig, was andere hier für einen Mist schreiben.
    Kann ich was dafür, dass andere hier soviel unrichtiges Zeug von sich geben?
    Soll man sowas hier unkommentiert stehen lassen, ist es das, was dieses Forum deiner Ansicht nach braucht?
    Les dir den Schrott doch mal durch, den Touringfan in Beitrag 171 von sich gegeben hat!
    Wenn es mir nicht mittlerweile egal wäre, könnte ich das Satz für Satz in seine unrichtigen Bestandteile zerlegen und richtigstellen.
    Ich habe mir echt Mühe gegeben, das hier zu erklären, mehr kann ich nicht tun, macht damit, was ihr wollt!
    Wenn du es besser kannst, tu es!

  • Hallo, Fremdfabrikatsfelgen sind in der Regel mit einer Eintragung verbunden. Das CoC Papier sagt die Rad/Reifenkombination aus allerdings betrifft das nur original Opel GM Felgen. Als ich beim TÜV vorfuhr, hätte ich die OPC Felgen nicht eintragen müssen, ET 41 245/35 ZR20 diese Kombination steht zwar nicht im CoC Papier aber im Räder/Reifenkatalog, jemand den ich kenne hat wiederum ET41 auch im CoC stehen, bei mir steht halt ET45 in Verbindung mit 245/35 ZR20 Reifen. Nun habe es mit eintragen lassen, dann brauche ich nichts mehr mitführen außer die Zulassungbescheinigung, fertig.
    Hat auch nichts extra gekostet da Spurplatten und Federn eingetragen wurden.


    Wie sich jemand nennt so lange es den AGB entspricht ist seine Sache und dagegen ist nichts auszusetzen, hier ist auch ein wenig Ironie mit einzubeziehen. Ich möchte keinerlei weitere Provokationen hier mehr lesen (im Forum allgemein), Beleidigungen sind Respektlos und es werden dementsprechend Maßnahmen eingeleitet. Die Beiträge wurden gelöscht.
    Jetzt geht es wieder zum Thema zurück.
    Mit freundlichen Grüßen
    RedEagle1977

  • Hallo
    my fifty cents of grey:
    in meinem Fahrzeugschein steht nur die Reifengröße 225/50 R17
    Fahre eine Ronal Felge Typ R51 mit KBA Nr. auf der Felge.
    Größe ist 8X18 mit 245/45/18
    Gutachten via Hersteller pdf
    GUTACHTEN
    Sind die montierten Räder keine Originalteile des Fahrzeugherstellers, benötigen sie entweder eine allgemeine Betr.erlaubn. (ABE) des Kraftfahrbundesamtes deren Nummer als KBA-Nummer auf dem Rad angegeben ist, oder sie müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    ( TÜV) Die Verwendung von Rädern ohne ABE bzw. Eintragung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Grundsätzlich geht es wohl neben ET und Felgenlast (auch) um den Abrollumfang und der Tachoanzeige. Ein tacho misst die Drehzahlen der Autoräder und errechnet daraus die (theoretische) Geschwindigkeit des Autos (den Schlupf vernachlässigt).
    Wenn die Felge auf einen anderen Durchmesser gewechselt wird, ist darauf zu achten, dass der Abrollumfang des Rades dennoch gleich bleibt.
    Die Zubehörfelgen sind also im Gutachten überprüft worden und soz. frei gegeben.



    DEM ist eigentlich nix mehr hinzu zu fügen...aber hey-hattest ja auch über 3 Jahre Zeit Erfahrung zu sammeln als TE 2013 :whistling::thumbup:


    FROHE OSTERTAGE @all


    SiG

  • @SIG68
    Zu deiner Felge gehört auch noch das hier:
    ABE: http://www.ronal-wheels.com/ab…,0x18_5-Loch_KBA47458.pdf
    So eine ABE gehört auch zu Felgen, die vom TÜV eingetragen werden müssen.
    Auf der Felge ist, wie du schon feststellst, eingegossen KBA47458.
    Dein Link zeigt nur auf das (Teile-)Gutachten, das die Verwendung beim Insignia regelt.
    Hier mal das (Teile-)Gutachten für diese Felge (gleichen KBA-Nummer, aber mit anderer ET und anderem Anschluss) für Fahrzeuge von Seat: http://www.ronal-wheels.com/ab…5-112-57-ET45_51R8805.pdf
    Dort wird die Auflage A01 für eines der Fahrzeugmodelle genannt, bedeutet Eintragung über das (Teile-)Gutachten erforderlich.
    Wenn wir von Einragung mit (Teile-)Gutachten reden, ist Eintragung nach §19 Abs.3 STVZO gemeint.


    Sprich: Es reicht nicht aus, dass die Felge eine ABE und eine KBA-Nummer hat, um sicher zu sein, dass sie nicht eingetragen werden muss!

  • ok
    wieder was dazu gelernt
    wußte ich nicht...aber ich vermutete es so ein kleines bisschen (kein Witz)
    denn der Verkäufer von dem ich die Felgen gekauft hatte, war auch etwas seltsam mit den Infos über die Felgen.
    Er war allerdings auch der Ansicht, ich bräuchte nix eintragen lassen.. :no::gruebel:


    aber gut;


    thx.


    Gruß SiG

  • Ich hoffe ich verstehe dich richtig, das ist eine Frage?


    Aus dem (Teile-)Gutachten für Reifengröße 245/45R18 folgende Auflagen:
    A01), G5D), K04) sowie A02) bis A10)

    Sprich entscheident ist erstmal G5D), also was in deinem COC steht.
    Wenn da 245/45R18 genannt sind, gilt A02) bzgl. Eintragung und du kannst du die Felgen wegen dem Satz in der ABE ohne Eintragung fahren.
    Aus der ABE für A02) des (Teile-)Gutachtens:

    Zitat

    Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

    K04) dürfte für mein Verständnis aber in jedem Fall zum Zuge kommen, wie eng man das sehen will, wenn keine Eintragung erforderlich ist, muss jeder selbst wissen.


    Im Zweifel frag bzgl. K04) den TÜVer deines Vertrauens.
    Wenn die 245/45R18 nicht in deinem COC stehen, musst du sie in jedem Fall eintragen lassen, dann wird der TÜVer auch wegen K04) schauen, ob die Reifenlauffläche ausreichend abgedeckt ist.

  • G5D: bei mir sind ja "nur" 225/50 R17 drin im Schein..
    wie sich das andere verhält, ggf. auch mit den Tieferlegungsfedern muß man dann tatsächlich mal vom TÜV erörtern.
    Weil mich das ganze nun auch irgendwie juckt, werde ich mal nachfragen und hier dann mal berichten.


    Gruß SiG

  • Nicht im Schein, zu deinem Auto gehört ein COC, da stehen neben anderen Daten auch alle zugelassenen Reifengrößen drin.
    Wird oft beim Fahrzeugbrief angeheftet.


    Tieferlegungsfedern ist eine andere Baustelle, hast du welche verbaut?
    Les mal nach ansich gilt das "eintragungsfrei" nur, wenn das Fahrwerk serie ist.


    Das COC sieht von der einen Seite so aus:
    [Blockierte Grafik: http://www.certificatconformite.eu/img/coc/coc_opel_01.jpg]