Original 19 Zoll nicht in COC Papieren?

  • Hallo
    Warum spielt die CoC bei Zubehörfelgen keine Rolle.


    Wenn in der CoC bis 18 Zoll steht, darf ich keine 19er Zubehör fahren.


    Die müssen dann eingetragen werden.


    MFG Thomas

    Opel Insignia A Fließheck, 170 PS CDTI, Leder,bißchen OPC. Bauj.2016
    Eibach 30/30

  • Originale Felgen:


    - im CoC ja/nein


    Wenn nein: Eintragen!



    Zubehörfelgen:


    - ABE dazu ja/nein


    Wenn nein: Eintragen!



    CoC ist für Zubehörfelgen nicht relevant, sondern betrifft nur Originalfelgen vom Hersteller (Opel).


    Gruß, Sascha

  • Das COC sagt dir nur, welche Rad-Reifen-Kombinationen ab Werk eingetragen und somit zugelassen sind, nicht mehr und nicht weniger.
    Das ist wie eine Zubehörfelge, die im Fahrzeugschein eingetragen wurde.
    Man darf nur exakt die Kombinationen fahren, die da drin stehen.


    Nur weil etwas (noch) nicht drin steht, heisst das aber nicht, das man es nicht eintragen kann, wenn entsprechende Papiere vorliegen und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind (Traglasten, Freigängigkeit ...).


    Wenn man nun eine beliebige Felgengröße mit Bereifung hat, für die eine fahrzeugspezifische ABE vorliegt, kann man die, wenn die Auflagen aus der ABE erfüllt sind, ohne Eintragung fahren.


    Wenn man eine beliebige Felgengröße mit Bereifung hat, für die eine ABE mit fahrzeugspezifischem Teilegutachten vorliegt, kann man die unter Berücksichtigung der Auflagen in den Gutachten eintragen lassen.


    Bei beiden Varianten ist es egal ob die Größe schon in der COC steht oder nicht.
    So sind zum Beispiel auch 21" oder 22" denkbar.


    Für alles weitere am besten mal beim TÜVer des Vertrauens einen Termin machen.
    Gibt noch mehr Möglichkeiten, wenn man nur will (€).
    Ansonsten einfach mal selbst richtig damit beschäftigen.


    @Warren
    Tja! :D


    @Touring-Fan
    Jede Felge mit Teilegutachten hat immer auch eine (allgemeine) ABE, die aber noch nichts über die Zulässigkeit der Verwendung am Fahrzeug aussagt, solche Felgen müssen eingetragen werden.
    Nur wenn das Fahrzeug auch in der (fahrzeugspezifischen) ABE steht geht es ohne Eintragung. Undenkbar ist das beim Insignia nicht, unter Umständen stehen da aber Auflagen drin, dass es nur ohne Eintragung geht, wenn der Felgendurchmesser schon im COC steht.

  • Ich dachte auch ich könnte meine 19 Zöller ohne Eintragung fahren. Doch weit gefehlt. Diese Woche war ich bei der DEKRA zur HU. Die sagten mir ohne Eintragung gäbe es keine Plakette. Hab mal den Auszug der ABE hier hoch geladen. Ich fahre auf meinem Insi 245/40ZR19 Reifen. In der ABE habe ich meinen Insi markiert auf den es ankommt. Hab einen Biturbo Diesel Sports Tourer. Für diese Reifen kommt es auf den Punkt A 01 in der ABE an. Und die besagt dass diese Reifen eingetragen werden müssen. Auf Original Opel Felgen hätte ich die Reifen fahren können aber nicht auf Zubehörfelgen.

  • Ich selber habe noch nie 19" mit einer ABE gesehen, sicher das es eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist und nicht irgendwas anderes?

    Dein Hinweis stellt leider garnichts dar, schon garnicht den Unterschied zwischen den beiden Dokumentenarten.
    Vielemehr stellst du aber zugleich eine falsche Behauptung auf, weil wie gesagt jede Felge mit Teilegutachten auch eine ABE hat.
    Diese ABE erklärt die allgemeine Zulässigkeit der Felge (Tragfähigkeit, QM/Iso 9000, Schlagprüfung usw.).
    Sprich eine Felge, die keine ABE hat, hat auch kein (fahrzeugspezifisches) Teilegutachten.
    Das Bild, was Hrubesch falsch mit ABE betitelt hat, ist so ein fahrzeugspezfisches Teilegutachten ("Gutachten zur ABE Nr...").


    Das Thema ist offensichtlich nicht ganz einfach, da hilft es überhaupt nicht, wenn man hier auch noch unpräzise irgendwelches Halbwissen oder unvollständige Informationen einstreut!

  • Eine Behauptung hast du wo von mir in dem Teil gelesen?


    Dort steht lediglich das ich persönlich noch keine 19" mit einer ABE gesehen habe und weiter ist dort eine frage beinhaltet ob er sicher ist das es eine ABE ist.
    Von einer Behauptung kann ich dort nichts erkennen egal wie sehr ich mich anstrenge.


    Du versuchst zwar gerade aufzuklären was sehr positiv ist bringst aber sehr viel Unruhe hier rein und sorgst dafür das User noch weniger Durchblick bekommen indem Du schreibst das jedes Gutachten eine ABE beinhaltet.
    Dieses ist zwar Theoretisch korrekt praktisch dürfte das für den Laien schnell für Verwirrung sorgen, vermutlich werden einige nun glauben das man mit einem Teilegutachten eine ABE besitzt und keine Eintragung erforderlich ist.


    Es bringt also nichts wenn man zwar das richtige machen möchte aber für noch mehr Verwirrungen sorgt.


    Abschließend kann man es als Faustformel sagen das wenn man eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) spezifisch auf sein Fahrzeug besitzt keine Eintragung erforderlich ist.
    Haben die Teile ein Teilegutachten sollte das spezielle Fahrzeug darin aufgelistet sein muss aber nicht zum Eintragen. Eine Eintragung ist aber unbedingt eine Pflicht in dem Fall eines Teilegutachtens.
    Ausnahmen bestätigen die Regel.



    Übrigens gibt es auch noch weitere Gutachten oder wie sie auch immer von den Herstellen, Vertreibern usw. genannt werden wollen wie zb. Laborbericht, Materialnachweis usw. usw.
    Diese können von der Einzutragenden Person nicht anerkannt werden da sie vielfach nur ein Material beschreiben woraus das einzutragende Objekt der Begierde besteht.
    Mit anderen Worten wenn der Tüver sagt das dieser Beleg nicht ausreichend ist für eine Eintragung steht man sich im Hals.
    Hier und da hilft es zu einem anderen Tüver zu fahren welcher das ganze evtl. nicht so eng sieht.