Interessantes Urteil des BGH (AZ.: VIII ZR 206/12)
PKW-GARANTIE AUCH IN FREIER WERKSTATT
Karlsruhe. Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren.
Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.
Garantiezusagen beim Neuwagenkauf dürfen dagegen laut einem früheren Urteil vom Service in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden.
Im aktuellen Fall hatte der Kläger ein gebrauchtes Auto inklusive einjähriger Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Nach fünf Monaten ließ der Kläger den Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen.
Die Reparaturkosten, rund 3.500 €, erhält er erstattet.
Quelle: WAZ vom 26.09.2013
Also wer zukünftig einen "falschen Stempel" in seinem Serviceheft hat und die Garantie wird aufgrund dessen verweigert, kann sich auf dieses Urteil berufen.
Gruß
Günni