na das denkt sich der Händler aber auch nur
12 Monate Gewährleistung ab Monat 7 Umkehrbeweispflicht! Dadurch das Du bereits zwei mal da warst würde ich Ihm als letzte Chance eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen das Fahrzeug in einer bestimmten Frist instand zu setzten. Wenn er hier drauf nicht reagieren sollte würde ich einen Kontakt zum RA machen. Wichtig schicke es schriftlich (Einschreibe / Rückschein) Perfekt währe, wenn der zweite FOH Dir eine schriftliche Bestätigung über den Mangel geben würde.