Warum nicht?
Es gibt leider keine von Osram, Philips und co. Aber E-Zeichen ist auf denen drauf, die ich hab. Ob das nun "echt" ist, kann man lange spekulieren. Aber das kann man auch bei allen, bei denen der Glaskolben blau statt gelb angemalt ist.
Nebelscheinwerfer Alternative Xenon Look VFL/FL
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bist du Hellseher?
Oder woher weist du das seine keine Zulassung haben?
Da steht weder ein hersteller noch ein Bild woran man erkennt das er irgendwelche ohne Zulassung verbaut hatZudem sind Gelbe leuchten in den NSW erlaubt und in den HSW gelblich strahlendes Licht...
http://www.einkaufonline.net/S…-volt-px26d-64210all.html
nurmal so als beispiel.... -
Lampen und Leuchtmittel sollte unterschieden werden, Leuchtmittel sind wie Du verlinkt hast zugelassen.
Eine Lampe wo ein Leuchtmittel rein kommt hat in Gelb keine Zulassung!
Hier erstmal der Auszug aus der StVZO
Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl
S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili
76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe
der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die
jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende
Farbbezeichnungen verwendet worden:
„hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in
Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
„gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
„selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote
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Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen
das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in
§ 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur
Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.
(Fortsetzung
Das bedeutet wenn deine Nebelscheinwerfer geprüft worden sind mit den gelben
oder hellgelben Lampen bzw. Leuchtmitteln dann darfst Du sie weiter
betreiben, wenn sie aber mit "normalen" Lampen bzw. Leuchtmitteln
geprüft worden sind darfst du auch nur diese in dem Nebenscheinwerfer
verwenden.
Ansonsten musst Du dir Nebelscheinwerfer mit hell-o. gelben Glas besorgen die nach den oben genannten Richtlinien geprüft worden.
Für
Abblend und Fernlicht gelten Sonderbestimmungen wenn diese hellgelbes
oder gelbes Licht ausstrahlen kommt eher bei im Ausland zugelassenen
Fahrzeugen vor (Norwegen,Finnland,Dänemark usw.) die dann nach
Deutschland importiert werden.
Was nicht bedeutet das Sie hier so fahren dürfen. -
Hallo, außerdem haben die Philips Blue Vision sehr wohl eine Zulassung und sind somit für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.Dann sollten aber auch NSW so betrieben werden wie es das Wetter verlangt, nicht wie manche die an einem schönen Sommerabend damit herumfahren oder weil eine Seite des Abblendlichtes defekt ist die NSW einfach einschalten. Habe auch schon erlebt dass Standlicht eingeschaltet war und die NSW zugeschaltet Hauptsache man ist der coole auf der Strasse. Für mich gilt NSW sollen den Fahrbahnrand ausleuchten und die Linien auf der Strasse, ich fahre seit über 3 Jahre diese genannten Birnen und Sie sehen optisch besser aus, es ist ganz klar dass ich bei Nebel nicht so gut sehe wie mit den originalen. Bei Nebel fahre ich aber dann auch max. 50 km/h nicht wie andere die teilweise einem überholen ohne wirklich etwas zu sehen. Die gleichen habe ich als H11 im Abbiegelicht, diese sind aber effektiver als die originalen.
Gruß
RedEagle1977 -
Ich habe heute die Osram H11 reingesopft.
Hatte nach den Berichten hier ja etwas Sorge, dass das arg fummelig werden kann.
Zumindest bei meinem Facelift war die Sache aber in zwei Minuten erledigt. Ohne Werkzeug, ohne Fummelei.