Eintragung beim TÜV

  • Hallo Leute,


    kann mir jemand sagen, wie das mit den Eintragung beim TÜV von den Sportfedern aussieht?
    Ich habe bei H&R für die 30/30mm Federn nur ein Teilegutachten gefunden, in welchem steht, dass die Veränderung direkt in die Papiere zu übernehmen ist. Das Gleiche gilt für die 40/44mm Spurverbreiterungen. Dort habe ich ebenfalls nur ein Teilegutachten gefunden.


    Brauche ich für die Eintragung den Fahrzeugbrief oder reicht der Fahrzeugschein? Oder gibt's sogar nur ein Schreiben (ABE) welches mitzuführen ist? ?(


    Viele Grüsse
    Spritman

    Opel Insignia, Sports Tourer Sport,2.0 CDTI ecoFLEX, 118 kW (160 PS) Start/Stop, Manuelles 6-Gang-Schaltgetriebe, Design-Paket Performance, OPC Line Recarosportsitz, AFL+, Parkpilot, Reifendruckkontrollsystem, FlexOrganizer®-Paket....

  • Habe mir die 2 Teilegutachten nun schon zum 3ten Male durchgelesen.... Ein paar Sachen sind mir da noch etwas unverständlich (oder ist stelle mich nur blöd an).


    Teilegutachten für Federn:
    Mitführen von Dokumenten / Documents the driver is required to carry with him/her:


    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsab-
    nahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzu-
    zeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
    When the acceptance has been carried out, the driver is required to incorporate into the vehicle papers the
    documentary evidence of the confirmation of the acceptance of the modification, to carry it with him/her and
    to present it to authorised persons at their request. Once the vehicle papers have been revised, the driver is
    released from this obligation.


    Teilegutachten für Spurverbreiterungen:
    Mitführen von Dokumenten:
    Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungs-
    abnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
    vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.



    Heißt das, wenn der TÜV mir diese Bescheinigung ausgestellt hat, dass ich nur diese mitführen muss.... und mir die Eintragung 'schenken' kann? ?(


    Das würde die Sache nämlich ungemein vereinfachen.


    Viele Grüsse
    Spritman


    PS: Habe alle Postings bezüglich Tieferlegung, Spurverbreiterung und Eintragung gelesen (mittels Suchfunktion)... aber irgendwie will das nicht in meinen Kopf rein.

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  • Ich war heute Morgen mal schnell zum FOH rüber und habe ihr die Sache mal genau erklären lassen und gleich ein Angebot für den Einbau eingeholt.


    Wenn ich die Teile (Federn und Spurplatten) besorge, baut mir mein FOH die Sachen inkl. Einstellungen (Beleuchtung, Vermessung) für 200,- Euro ein.
    Dann stellt der FOH das Auto beim TÜV vor. Der ist 2 mal die Woche in der Werkstatt. Diese Vorstellung kostet nochmals knapp 50,- Euro.
    Ich bekomme dann ein Schreiben, welches ich mitführen muss, in welchem die Änderungen eingetragen sind. Dann kann die Rennleitung nix sagen.


    Viele Grüsse
    Spritman



    .... Warum ist die Wartezeit so mörderisch ???

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  • Hallo, da es (wie du ja weißt) eine Veränderung des Fahrwerks (tragender Elemente) ist, muss solch etwas abgenommen und, je nachdem wie der Prüfer die Abnahmebescheinigung formuliert, in die Papiere eingetragen werden.


    Auf privatem Wege hast du nicht so lange Wartezeiten und bist ebenso günstiger im Preis.
    Ich habe meine Federn damals in einer Selbsthilfewerkstatt selbst gewechselt, bin dann zum Reifen/Fahrwerksprofi gefahren, habe Achsvermessung und Spureinstellung machen lassen und dann nur noch die Abnahme (Fahrwerk-Felgenkombination). Licht habe ich selbst eingestellt, wobei es da natürlich drauf ankommt, was für Scheinwerfer man hat.


    Selbsthilfewerkstatt = 20 €
    Achse/Spur = 40 €
    TÜV = 72 €
    Eintragung in die Papiere = 12 €


    => 144 €


    Das alles war innerhalb von 2-3 Tagen abgeschlossen und ich hatte mein Schätzchen die ganze Zeit bei mir ^^
    Das Eintragen der Abnahme in die Papiere erleichtert dir am Ende den Ablauf bei einer Kontrolle durch die Rennleitung.


    lg Richy

  • ...mich wundert, dass die H&R Federn "plötzlich" eingetragen werden müssen, hab ja auch beides Platten und Federn, und nur die Platten mussten eingetragen werden, die Federn hatten ABE ?(:rolleyes:

  • HI,

    Heißt das, wenn der TÜV mir diese Bescheinigung ausgestellt hat, dass ich nur diese mitführen muss.... und mir die Eintragung 'schenken' kann?


    Diese Bescheinigungen sind die Eintragung
    Ob du dir das Umshreiben in die Fahrzeugpapiere schenken kannst,kommt drauf an was in der Prüfbescheinigung steht.
    Da gibt es 3 Möglichkeiten die der Prüfer Eintragen kann


    1. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, der Prüfbescheid ist mitzuführen.
    2. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich,aber zurückgestellt. Muß bei einem nächsten Termin an der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere umgetragen werden. Der Prüfbericht ist solange mitzuführen.
    3. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist umgehend durchzuführen. Heißt nach der Abnahme sofort zum Amt und in die Papire eintragen.
    Solltest du in eine Kontrolle kommen und bei deinen Prüfbescheinigungne ist die 3. Möglichkeit angekreuzt und die Prüfung liegt länger als 2 Tage zurück hast du auf gut deutsch die Arschkarte.


    Aber lt. GA ist bei den Federn, sowie den Spurplatten Punkt 2 anzuwenden.Man sollte die GA bis zum Ende mal durchlesen, dann sind alle Unklarheiten beseitigt.
    Das liegt aber im Ermessen des Prüfers.


    @Snub: eine ABE zu erstellen ist teurer als ein TG, auch für die Nachträge.
    Möglich das H&R die ABE zurückgezogen hat.
    Finde auch zurzeit nicht wirklich Federn mit ABE auf deren HP.

    Einmal editiert, zuletzt von Juppzupp ()

  • Snub2000:
    Deswegen war ich ja so verwirrt. Du schreibst, dass deine Federn ABE haben... Gefunden habe ich nur Teilegutachten.
    Das Gleiche mit den Spurplatten. Im Internet findet man Leute, die angeblich dafür eine ABE haben. Andere haben die Teile eintragen lassen müssen..


    Aber die Erklärung von Juppzupp ist schon prima. Genau so eine Erklärung habe ich gesucht.
    Ich hoffe, dass Pkt.1 oder Pkt2. angekreuzt werden. Auf der anderen Seite wird der TÜV ja im Autohaus gemacht und da der Prüfer schon ein paar Jahre dorthin kommt........



    Richy:
    Danke für deine Antwort und den Hinweis. Aber ich lasse es in einer Werkstatt machen... so wegen Neuwagen und Garantie usw.
    Mit Wartezeit meinte ich nicht die Zeit für den Termin, sondern den Liefertermin vom Auto (KW21).
    Die Spurplatten habe ich schon. Mir fehlen nur noch die Federn.



    @Juppzupp
    Kann man irgendwie vor Lieferung vom Auto rausfinden, was für Federn man bestellen muss? Ich meine jetzt bezüglich der Achslast. Oder ist es sinnvoll zu warten bis das Auto da ist?



    Viele Grüsse
    Spritman

    Opel Insignia, Sports Tourer Sport,2.0 CDTI ecoFLEX, 118 kW (160 PS) Start/Stop, Manuelles 6-Gang-Schaltgetriebe, Design-Paket Performance, OPC Line Recarosportsitz, AFL+, Parkpilot, Reifendruckkontrollsystem, FlexOrganizer®-Paket....

  • Hi,
    steht in den Fahrzeugpapieren.
    Würde mit soetwas warten, bis das Fahrzeug vorhanden ist.


    Ob die HU nun im Haus gemacht wird und der Prüfer dort schon x Jahre hinkommt ist eigentlich latte.
    Er hat sich mindestens an das zu halten was im GA steht.
    Und da steht nunmal Variante 2, er kann aber auch 3 nehmen.
    1 kann er garnicht wählen.


    Ahja, beachte das bei Spurplatten keine Stahlfelgen erlaubt sind und es dort auch wieder auf die Eintragungsart ankommt.
    In der Regel werden die Platten mit 1 Reifengröße abgenommen,welche dann zusammen mit den Platten gefahren werden darf.
    Soll heißen, wenn da steht "mit Spurplatten xy in Verbindung mit Felge 18" und Reifengröße ab" darfst du nicht einfach 17" oder 19" in Verbindung mit den Platten fahren, auch wenn es paßt.

  • Hallo Markus,


    ...
    Ahja, beachte das bei Spurplatten keine Stahlfelgen erlaubt sind und es dort auch wieder auf die Eintragungsart ankommt.
    In der Regel werden die Platten mit 1 Reifengröße abgenommen,welche dann zusammen mit den Platten gefahren werden darf.
    Soll heißen, wenn da steht "mit Spurplatten xy in Verbindung mit Felge 18" und Reifengröße ab" darfst du nicht einfach 17" oder 19" in Verbindung mit den Platten fahren, auch wenn es paßt.


    Damit meinst du bspw die Winterbereifung?
    Die Spurplatten gehören in dem Fall dann nur zu DEN Felgen, die bei der Abnahme montiert waren.
    Wenn ich im Sommer und Winter 19Zöller fahre, wäre es kein Problem? Lediglich die Zoll-Angabe ist ausschlaggebend?


    Gruß