Hallo INSI Freunde
Würde mich mal interessieren wie die Autowäsche bei Euch ausschaut . Fahrt ihr in die Waschstraße oder macht Ihr Handwäsche ?
Meldet euch mal
Gruß Jürgen
Hallo INSI Freunde
Würde mich mal interessieren wie die Autowäsche bei Euch ausschaut . Fahrt ihr in die Waschstraße oder macht Ihr Handwäsche ?
Meldet euch mal
Gruß Jürgen
Bei mir ist das so das ich in die Waschstraße fahre, da ich es selber nicht hinbekomme mein Dicken komplett so sauber zu bekommen wie ich es haben will
mal schaun wie das sein wird wenn die Folie drauf ist, wie ich es dann mache, schaun wir mal
gruß
NUR Handwäsche.
Im Winter wird aber nur kurz mit dem Hochdruckreiniger drübergegangen.
Im Sommer nem ich mir dann nen Samstag oder Sonntag Zeit und dann gehts richtig rund. Erst mit Schaum und Insektenentferner einweichen, mit weichen Schwamm reinigen und dann Spülen. Anschließend abledern und je nach bedarf Polieren. Nicht zu vergessen ist dabei die regelmässige Spülung der Speiseröhre mit Hopfenkaltschorle.
In den Fahrzeugpflege bereich verschoben
Hallo
Also ich gehe jeden Samstag meinen Insi von Hand waschen,Fenster und Innenraum putzen und alle 2Wochen wird er mit Swizöl gewachst(Nicht nötig aber geil).
1 mal im Jahr wird er komplett Aufbereitet(meist nach dem Winter) also komplett poliert Kratzer entfernt,Vorbehandelt und dann gewachst.
Gruß Oldbone
Wenn ich zeit habe dann kommt nur Handwäsche in frage, das ist ja wohl klar !^^ Von einer Waschanlage lass ich mein Auto nicht wieder zerkratzen *never*
ONLY HAND WASCH! Grund:
1. bei genauem schaun beim putzen findet man kratzer die man nicht gewusst hat und kann sie somit auch gleich einfernen fals möglich wenn nciht zum augbereiter!!
2. sieht einfach sexy aus wenn man sein auto mit der hand wäscht und das auch noch oben ohne!!
3. man(n) kann mit seinem auto schmusen!! *lol*
Du hast mich noch nicht oben ohne gesehen
Gruß
Seh ich genauso...
bei mir kommt auch nur Handwäsche in Frage!
Ist ja auch einfach "stylischer" ..hihi
Gruß
STefan
Handwäsche auf der Strasse ist mir zu teuer. (Ordnungswidrigkeit)?
Zitat:
Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße?
Der Freund des Autos weiß: Nur die eigene Wäsche ist die beste. Jedoch ist die Autowäsche, die nicht in der Waschanlage stattfindet in der Regel nicht zulässig. Zwar gibt es keinen Paragrafen, der die Autowäsche
direkt regelt, jedoch ist anerkannt, dass sich dieses aus dem geltenden
Recht ergibt. Die Rechtsgrundlage ist insofern das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses verpflichtet jedermann, die Gewässer
nicht unnötig zu belasten. Zudem ist für die Einleitung von Stoffen in
das Grundwasser eine Erlaubnis der Behörde nötig. Da z.B. bei der Motorwäsche insbesondere viele Ölsubstanzen mit herausgewaschen werden ist diese ohne Erlaubnis immer unzulässig. Dasselbe gilt wenn das Auto zwar nur äußerlich gewaschen
wird, dabei aber Reinigungsmittel verwendet werden, die Chemie
enthalten. Werden diese verwendet, so gelangen sie regelmäßig mit dem
Waschwasser auch auf den Boden und versickern dort. Auf unbefestigten
Grundstücken dürfen diese daher niemals für die Autowäsche verwendet werden, da sie ansonsten direkt im Boden versickern und mit dem Grundwasser in Verbindung geraten. Auf unbefestigten Grundstücken ist daher eine Autowäsche
wenn überhaupt nur mit klarem Wasser erlaubt. Ist das Grundstück
hingegen befestigt (Pflastersteine, Asphalt), so können auch Waschmittel
verwendet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das
Grundstück an eine Kanalisation angeschlossen ist. Meist wird das die
Straßenkanalisation sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es
Trennungssysteme gibt. Das bedeutet, dass es Kanalisationskanäle gibt,
in denen nur Regenwasser fließt und kein Schmutzwasser. In diese darf
selbstverständlich nicht das mit Putzmitteln verunreinigte Wasser
eingeleitet werden.
Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser
gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn
nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem
Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.
Auf
öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen
befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt
es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen
auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der
zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine
örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte
das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses
wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt
werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar
möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Gang in
die Waschanlage dürfte deutlicher entspannter verlaufen.